Keine Versammlung von Rechtsradikalen im Gedenken an Rudolf Heß
Keine Versammlung von Rechtsradikalen im Gedenken an Rudolf Heß
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Versammlungsverbot
Die von Rechtsextremen angemeldete Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" am 20. August im oberfränkischen Wunsiedel bleibt verboten. In einem Beschluss (Az.24 CS 05.2053) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde der Veranstalter gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen. Damit habe das Versammlungsverbot des Landratsamts Wunsiedel Bestand, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch mitteilte.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stützt seine Entscheidung auf eine im März 2005 neu geschaffene Strafvorschrift des Strafgesetzbuches. Diese Bestimmung stellt die Verletzung des öffentlichen Friedens in einer "die Würde der Opfer verletzenden Weise", sowie die Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft unter Strafe. Das Gedenken an den "Führer-Stellvertreter" Rudolf Heß, der am 17. August 1987 im Kriegsverbrecher-Gefängnis Berlin-Spandau gestorben ist und im Familiengrab in Wunsiedel bestattet wurde, sei "erkennbar nur ein Vorwand", um das Gedankengut des Nationalsozialismus zu verbreiten, betont der Verwaltungsgerichtshof. Jede auch nur ansatzweise Verherrlichung, Billigung oder Rechtfertigung des Nationalsozialismus bedeute gleichzeitig eine Missachtung der Opfer von Gewalt und Willkür.
Mit einem "Tag der Demokratie" will ein breites Bündnis von Kommunen, Kirchen und Verbänden gegen den "Trauermarsch" von Rechtsradikalen protestieren, bei dem in Wunsiedel alljährlich tausende Neonazis aus ganz Europa an den Todestag von Rudolf Heß erinnern.


