Aktuelles epd-Stichwort: Wahl der Landessynode
Aktuelles epd-Stichwort: Wahl der Landessynode
Die Landessynode ist eines von vier kirchenleitenden Gremien neben dem Landesbischof, dem Oberkirchenrat und dem Landeskirchenrat. Die Synode beschließt Kirchengesetze, verabschiedet den Haushalt in Höhe, wählt den Bischof und berät sich zu wichtigen gesellschaftlichen Themen.
Die insgesamt 108 bayerischen Synodalen werden nach einem komplizierten Verfahren gewählt. Der Landeskirchenrat und der Landessynodalausschuss berufen gemeinsam 13 Synodale. Die theologischen Fakultäten der Universitäten München und Erlangen-Nürnberg, der kirchlichen Augustana-Hochschule in Neuendettelsau berufen drei Professoren. Hinzu kommen drei Delegierte aus dem Landesjugendkonvent, die aber nur beratende Funktion haben.
Die restlichen 89 Synodalen werden über die Kirchenvorstände gewählt. In jedem der sechs bayerischen Kirchenbezirke nominiert ein Ausschuss die Kandidaten. Dabei ist die Zahl der Kandidaten abhängig von der Zahl der Kirchenmitglieder.
Bei einer Direktwahl oder so genannten "Urwahl", wie sie bislang nur in der württembergischen Landeskirche stattfindet, müssten in Bayern nicht mehr die Kirchenvorstände wählen, sondern alle rund 2,5 Millionen wahlberechtigten Protestanten. Voraussetzung für die Wahl ist ein Mindestalter von 14 Jahren und die Zulassung zum Abendmahl.


