Greenpeace legt Einspruch gegen "Designerbaby-Patent" ein

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Greenpeace legt Einspruch gegen "Designerbaby-Patent" ein

EU-Kommission soll gesamte Praxis des Europäischen Patentamtes überprüfen

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat Einspruch beim Europäischen Patentamt (EPA) gegen ein Patent zur Geschlechtsauswahl von Kindern eingelegt. Der Einspruch richtete sich gegen ein von der US-Firma XY Inc. patentiertes Verfahren (EP 1257168), das Eltern ermögliche, bei einer künstlichen Befruchtung das Geschlecht des Kindes festzulegen, erklärt Greenpeace in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung. Dieses Verfahren eines "Designer-Babys" sei mit der Würde des Menschen unvereinbar, betont Greenpeace.

Die Umweltorganisation fordert die EU-Kommission auf, die gesamte Praxis des Patentamtes zu überprüfen. "Patente auf Leben" müssten aus rechtlichen, wirtschaftlichen und ethischen Gründen verboten werden. Am 18. November werde sich das EPA in einer Grundsatzentscheidung erneut mit der Frage der Patentierung von menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen befassen.

Dabei bestehe, wie Greenpeace befürchtet, die Gefahr, dass das Patentamt einer "weiteren Kommerzialisierung menschlichen Lebens Tür und Tor öffnet". Denn das EPA sei nicht unabhängig, weil es sich aus Industriebeiträgen finanziere und es keine unabhängige Gerichtsbarkeit gebe, sagte Christoph Then, Patent-Experte von Greenpeace, dem epd.

(Artikel vom 02.11.2011)