Kirchliche Mitarbeiter bekommen mehr Rechte

Korrespondentenbericht | epd - Landesdienst Bayern

Kirchliche Mitarbeiter bekommen mehr Rechte

Neue Rechtsvorschriften sorgen für Aufwertung und Transparenz der Verfahren (Korrespondentenbericht)

Von Rieke C. Harmsen

Mögen sich evangelische und katholische Kirche gerade über das Thema Ökumene streiten - im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit haben sich die beiden Kirchen in den letzten Jahren angenähert. Deutlich wurde dies bei einer Fachtagung an der Universität Eichstätt mit dem Titel "Effektive Arbeitsgerichtsbarkeit im Mitarbeitervertretungsrecht und im Dritten Weg", deren Ergebnisse die Rechtsexpertin Renate Oxenknecht-Witzsch am Donnerstag im epd-Gespräch vorstellte.

Ob es nun Arbeitszeiten oder Tarifverhandlungen betrifft: Im Grundgesetz ist verankert, dass Kirchen ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst regeln. Beim Betriebsverfassungsrecht - der katholischen "Mitarbeitervertretungsordnung" (MAVO) und dem evangelischen "Mitarbeitervertretungsgesetz" (MVG) - hat sich laut der Eichstätter Professorin viel getan.

Die evangelische Kirche hat seit dem 1. Januar 2004 durch ihr "Gesetz über die Errichtung, Organisation und das Verfahren der Kirchengerichte der EKD" ihre Schlichtungsstellen zu "Kirchengerichten" aufgewertet. Das bisher als zweite Instanz tätige Verwaltungsgericht wurde zum "Kirchengerichtshof". Außerdem wurde ein "Verfassungsgerichtshof der EKD" geschaffen, dessen Entscheidungen Gesetzeskraft haben.

Der katholischen Kirche steht zum 1. Juli 2005 eine bedeutende Änderung bevor: Im Bereich der Regelungsstreitigkeiten sollen die früheren Schlichtungsstellen von "Einigungsstellen" abgelöst werden. Für Rechtsstreitigkeiten sollen neue kirchliche Arbeitsgerichte eingerichtet werden. Auch soll es eine zweite Instanz geben, den so genannten "kirchlichen Arbeitsgerichtshof".

"Diese neuen Rechtssysteme sind ein deutlicher Fortschritt", ist Oxenknecht-Witzsch überzeugt. Wenn im Juli die "Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) der katholischen Kirche" greife, sei ein großer Schritt getan. "Verfahren bekommen damit eindeutig eine höhere Wertigkeit", so Oxenknecht-Witzsch. Ein Termin vor der Schlichtung werde dann noch mehr als Gerichtsverfahren begriffen und nicht nur als "Gesprächsrunde".

Ein weiterer Vorteil: Die Ergebnisse der Verfahren müssen künftig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. "Früher kam man nur über die Beteiligten an die Urteile der Schlichtungen heran. Künftig wird man die Urteile vielleicht sogar im Internet nachlesen können", sagt Oxenknecht-Witzsch. Auch die Presse bekäme damit einfacher Zugang zu wichtigen Informationen.

Allerdings habe die Professionalisierung des Rechts- und Verfahrensweges auch Nachteile: So könnte es für viele Mitarbeitervertretungen noch schwieriger werden, sich an die zweite Instanz zu wenden. Denn: "Eine zweite Instanz ist auch in der kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit ohne anwaltliche Hilfe kaum zu nehmen", sagt Oxenknecht-Witzsch. Die Folge wären zusätzliche Kosten und häufiger auch Streit um die Kosten.

Und noch einen Nachteil sieht die Expertin. So schneiden die neuen Gesetze und Regelungen im Vergleich zur staatlichen Arbeitsgerichtsbarkeit zwar ganz gut ab. Doch bleibe das "Grundübel, dass Urteile nicht wirksam vollstreckt werden können". Zwar habe man sich mancherorts schon mit Zwangsgeldern beholfen, doch seien diese "rechtlich problematisch". Gelöst werden könne dies Problem nur, wenn der Staat bereit wäre, hier - ähnlich wie bei den Steuern - einzuspringen und bei der Durchsetzung zu helfen.

(Artikel vom 04.03.2005)