Keine Gnade für Pfarrweisacher Bürgermeister

Meldung lang | epd - Landesdienst Bayern

Keine Gnade für Pfarrweisacher Bürgermeister

Petitionsausschuss wies Eingabe für angeblichen "Schwarzbau" ab

Keine Gnade im Petitionsausschuss des bayerischen Landtags fand am Mittwoch der Bürgermeister der Gemeinde Pfarrweisach (Kreis Hassberge), Hermann Martin (CSU). Mit Mehrheit seiner eigenen Partei wurde eine von der SPD unterstützte Eingabe abgewiesen, die Martin 150 Euro Bußgeld wegen eines "schwarz" errichteten Maschendrahtzauns um eine Schilfkläranlage ersparen sollte. Der Fall sorgt inzwischen bundesweit für Aufsehen in den Medien.

Martin sagte dem Evangelischen Pressedienst am Mittwochabend, er wolle das gegen ihn vom Landratsamt Hassfurt erlassene Bußgeld unter keinen Umständen bezahlen und "lieber ins Gefängnis gehen". Der für Rabelsdorf zuständige evangelische Gemeindepfarrer Jürgen Blechschmidt (Altenstein) unterstützt den Bürgermeister. "Hier wird der gesunde Menschenverstand bestraft". Er selbst sowie auch mehrere Gemeindemitglieder seien bereit, in einer symbolischen Aktion für den Bürgermeister einen Tag ins Gefängnis zu gehen, kündigte der Pfarrer an.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein jahrelanger Streit zwischen den Behörden und der Gemeinde Pfarrweisach um eine Schilfkläranlage im idyllisch gelegenen Gemeindeteil Rabelsdorf. Nach Angaben Martins hatten die 120 Einwohner aus finanziellen und ökologischen Gründen einen Anschluss an die Kläranlage im acht Kilometer entfernten Ebern abgelehnt und nach zähen Verhandlungen mit den Behörden mit erheblichen Eigenleistungen eine Schilfkläranlage angelegt. Bei der Einweihung im Juli machte Landrat Rudolf Handwerker (Hassfurt) deutlich, dass die Kleinkläranlage "nicht dem Stand der Technik" entspreche und das Landratsamt nur zähneknirschend zugestimmt habe. Das Wasserwirtschaftsamt wies darauf hin, dass die Anlage lediglich "geduldet" und nicht genehmigt sei.

Zum Verhängnis wurde Martin später ein Zaun, den Rabelsdorfer Bewohner um die Schilfkläranlage aufstellten. Da für die Anlage keine Baugenehmigung notwendig gewesen sei, habe er auch den Zaun für nicht genehmigungspflichtig gehalten, erklärte er. Es sei für ihn selbstverständlich gewesen, dass um jede Kläranlage mit ihren Abwässern aus Sicherheitsgründen ein Zaun gehöre.

Für diesen angeblichen "Schwarzbau" erhielt der Bürgermeister vom Landratsamt in Hassfurt einen Bußgeldbescheid über 500 Euro, der nach öffentlichen Protesten auf 150 Euro reduziert wurde. Der Zaun sei mittlerweile baurechtlich genehmigt, bestätigte ein Sprecher das Amtes. Da Martin sich jedoch weigerte, das Bußgeld zu zahlen, läuft nun gegen ihn ein Verfahren vor dem Amtsgericht Hassfurt.

(Artikel vom 23.02.2006)