Gericht entlastet Chorchef Beringer erneut

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Gericht entlastet Chorchef Beringer erneut

Süddeutsche Zeitung darf Vorwürfe nicht wiederholen

Der Leiter des Windsbacher Knabenchors, Karl-Friedrich Beringer, hat in seiner Auseinandersetzung mit der Süddeutschen Zeitung erneut Recht bekommen. Das Landgericht Hamburg hat der Zeitung in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Beschluss von vergangener Woche ihre Behauptung untersagt, die Vorwürfe gegen Beringer seien "zahlreich und belegt" (Az. 324 O 239/06).

Die Süddeutsche Zeitung hatte dem Gericht eidesstattliche Versicherungen von Zeugen über eine Ohrfeige vorgelegt, die Beringer 1997 bei einer Taiwan-Tournee einem Sänger verabreicht haben soll. Das Gericht glaubte Beringers Anwalt Sven Krüger (Hamburg) zufolge jedoch den Zeugen des Chorleiters, die dies abstritten, zumal selbst der angeblich geschlagene Junge Beringer entlastete.

Bereits im März hatte das Hamburger Landgericht per einstweiliger Verfügung der Süddeutschen Zeitung untersagt, sechs ehrenrührige Vorwürfe gegen den Chorleiter weiter zu verbreiten. Die Zeitung hatte das akzeptiert. Ob sie es diesmal wieder tut, ist nach Auskunft ihres Rechtsanwalts Raymund Brehmenkamp (München) noch offen.

Beringers Rechtsvertreter hält den Gerichtsbeschluss für stabil. "Das Gericht hat ja gesehen, was die Gegenseite im Köcher hat und es in den wesentlichen Punkten für unzutreffend gehalten", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd).

(Artikel vom 10.05.2006)