Gericht verbietet Heß-Kundgebung in Wunsiedel

Meldung lang | epd - Landesdienst Bayern

Gericht verbietet Heß-Kundgebung in Wunsiedel

Die geplante Heß-Gedenk-Kundgebung am 19. August in Wunsiedel darf nicht stattfinden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München wies am Donnerstag in einem Eilverfahren die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurück. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die geplante Veranstaltung "die öffentliche Sicherheit gefährden würde" (Az. 24 CS 06.1965).

Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass die rechtsextreme Kundgebung nur vordergründig dem Gedenken des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, "eigentlich aber der Billigung der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft dient, die gleichzeitig die Würde der Opfer des NS-Regimes verletzt." Mit Aufmärschen wie in Wunsiedel stehe eine Störung des öffentlichen Friedens unmittelbar bevor.

Rudolf Heß ist in Wunsiedel begraben. In den vergangenen Jahren hatten sich Neo-Nazis aus Deutschland und Europa meist anlässlich dessen Todestages in dem oberpfälzischen Ort versammelt. Eine gemeinsame Gesetzesinitiative von Stadt und Kirchen im vergangenen Jahr führte dazu, dass das Versammlungsrecht verschärft wurde. Es ermöglicht Gerichten, rechtsextreme Aufmärsche dauerhaft zu untersagen. So gilt als Volksverhetzung auch die öffentliche Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Das örtliche Aktionsbündnis gegen Rechts plant für den 19. August wie im Vorjahr wieder einen Tag der Demokratie mit Friedensgottesdienst und Friedensdemonstration.

(Artikel vom 10.08.2006)