Goethe weint
Goethe weint
Vor 70 Jahren wurden die "Nürnberger Gesetze" beschlossen (Korrespondentenbericht) (mit Bild)
Von Thomas Greif
"Goethe weint" titelten die Zeitungen im Ausland. Die Kulturnation Deutschland, so diagnostizierte die Weltöffentlichkeit, war unter dem Hakenkreuz endgültig der Barbarei verfallen. Am 15. September 1935 beschloss der Deutsche Reichstag im Rahmen des "Reichsparteitages der Freiheit" der NSDAP das Grundgesetz des Antisemitismus: die "Nürnberger Gesetze".
Damit war erstmals feinsäuberlich in Paragrafen gegossen, was in Hitlers Deutschland schon seit Jahren im Wildwuchs praktiziert wurde - die gesellschaftliche Ächtung der Juden. Das "Reichsbürgergesetz" unterschied künftig "Reichsbürger deutschen oder artverwandten Blutes" vom bloßen "Staatsangehörigen". Im "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" wurden die Eheschließung und gar der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nicht-Juden verboten und unter Strafe gestellt. Nicht-jüdische Frauen unter 45 Jahren durften nicht mehr in jüdischen Haushalten arbeiten. Eine Reihe von Durchführungsverordnungen reichte Definitionen nach, wer in der Klassifizierung des NS-Staates als Jude zu gelten hatte und wer nicht.
In den zusammen nur zwanzig Sätzen dürren Juristendeutschs, die auf kurzfristige Anweisung Hitlers, wenn auch auf Basis älterer Vorplanungen entstanden, steckte ein ungeheurer Kulturbruch. Denn auf einmal waren wesentliche Teile der wirren völkischen Blut- und Rassefantasien des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts zur Grundlage staatlichen Handelns geworden.
Einige dieser Wahnvorstellungen wie die von der "Verunreinigung arischen Blutes" durch Sexualkontakte mit Juden hatten durch Artur Dinters Roman "Die Sünde wider das Blut" seit 1917 weite Verbreitung gefunden. Prominentester Vertreter dieses radikalen, so genannten kontagionistischen Antisemitismus wurde der fränkische Gauleiter und Judenhasser Julius Streicher, von dem Sätze wie dieser stammen, gesprochen im Juli 1935 in der NS-Reichsschule in Bernau: "Eine deutsche Jungfrau, die von einem Juden entjungfert wird, ist für das deutsche Volk verloren."
"Der völkische Blutaberglaube wurde in Nürnberg bürokratisiert", sagt die Berliner Historikerin Cornelia Essner-Conte, aus deren Feder eine umfangreiche Monografie zum Thema stammt. Im neuen, quasi-rationalen Gewand der Gesetzestexte wurden die Ideen aus dem "Irrgarten der Rassenlogik" (Essner-Conte) zu einer als normal geltenden Wirklichkeit, auf die sich der deutsche Justiz- und Verwaltungsapparat kommod berufen konnte. Nun war es in Deutschland möglich, wie 1939 in Frankfurt geschehen, einen Juden schon allein deswegen zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen, weil er ein "deutschblütiges" Mädchen über die Straße hinweg "wenn auch nicht aufdringlich, so doch auffallend" angesehen hatte. Der Radikalisierung der Judenpolitik war der Boden bereitet. Der Weg nach Auschwitz führte über Nürnberg.
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