Arzt verweigert Steuerzahlung aus Gewissensgründen
Arzt verweigert Steuerzahlung aus Gewissensgründen
Finanzgericht Nürnberg vertagt Entscheidung (Korrespondentenbericht)
Von Florian Höhne
Muss jeder Bundesbürger Steuern zahlen, auch wenn ein Teil dieser Steuern für militärische Zwecke verwendet wird? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Mittwoch das Nürnberger Finanzgericht. Verhandelt wurde die "Rüstungssteuerverweigerung" des in Gößweinstein niedergelassene Arztes Klaus Dieter Preis. Der Arzt hatte Ende 2004 die Zahlung der Einkommenssteuer verweigert, um die militärische Verwendung des Geldes zu verhindern. "Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass meine Steuern der Rüstung zugute kommen", so Preis.
Das zuständige Finanzamt Forchheim lehnte den Antrag des Arztes ab, die Steuer solange auf einem gesonderten Konto zurückzulegen, bis die Bundesregierung eine rein zivile Verwendung des Geldes garantiert. Gegen diese Ablehnung zog Preis vor das zuständige Finanzgericht in Nürnberg. Eine Entscheidung soll nun innerhalb der nächsten fünf Monate fallen. Langfristig hofft Preis auf eine Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Vor dem Nürnberger Finanzgericht berief sich der Arzt Preis auf seine grundgesetzlich garantierte Gewissensfreiheit, die durch den Zwang verletzt werde, Steuern auch für militärische Zwecke zu zahlen. "Ich will nicht an einem Krieg teilnehmen, deshalb habe ich 1972 aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigert", so Preis. Genauso wenig wolle er sich mit seinen Steuern an der Vorbereitung eines Krieges beteiligen.
Der Vorsitzende Richter Lohrer, Präsident des Finanzgerichtes Nürnberg, wies vor allem auf die Gewaltenteilung hin: Das Gericht könne nur geltendes Recht auslegen. Für Steuergesetzgebung und Budgetierung seien die parlamentarischen Organe zuständig. Damit legte er Preis nahe, sich eher auf politischem Wege für sein Anliegen einzusetzen.
Die "Stundung" der Einkommenssteuer ist seit Anfang der 80er eine Protestform der Friedensbewegung. Seitdem wurden in der Bundesrepublik gut 50 Prozesse geführt, erklärte Sepp Rottmayr vom "Netzwerk Friedenssteuer". Einige dieser Prozesse gingen bis zum Bundesverfassungsgericht, das allerdings keine der Klagen zur Verhandlung zuließ. "Wir probieren es immer wieder und hoffen, dass ein Richter mal anders entscheidet", so Rottmayr. Parallel zu dem gerichtlichen Weg setzten sich Mitglieder des Netzwerkes für ein Gesetz ein, das die Kriegssteuerverweigerung in ähnlicher Weise ermöglichen soll wie die Kriegsdienstverweigerung - bisher jedoch erfolglos.
Die Verweigerung von Steuerzahlungen hat besonders im kirchlichen Kontext eine lange Tradition: In der Reformationszeit sperrten sich Teile der Täuferbewegung gegen die Türkensteuer, die dem Kaiser den Krieg gegen das Osmanische Reich finanzierte. Christlich-pazifistische Gruppen wie die "Quäker" und die Mennonieten verweigerten immer wieder Steuerzahlungen, die auch Kriegen zugute kommen könnten. In den 80er Jahren beteiligten sich in Deutschland auch kirchliche Gruppen an der "Rüstungssteuerverweigerung".


