Bayerische Landeskirche: Erwartungen an Zuwanderungsreform wurden nicht erfüllt

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Bayerische Landeskirche: Erwartungen an Zuwanderungsreform wurden nicht erfüllt

Religionszugehörigkeit muss als Asylursache anerkannt werden

Die vom Bundestag beschlossene Reform des Ausländerrechts ist bei der bayerischen evangelischen Landeskirche auf Kritik gestoßen. Das Gesetzespaket mit weitreichenden Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht, mit dem elf EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden sollen, habe die "kirchlichen Erwartungen nicht erfüllt", erklärte der zuständige Experte im Landeskirchenamt, Oberkirchenrat Michael Martin, in einem epd-Gespräch.

Kritisch sei vor allem die Regelung, dass Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten künftig nur nachziehen dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können. "Dies widerspricht dem Grundrecht auf eheliches Zusammenleben", sagte Martin. Es sei bedauerlich, dass die Angst vor einer Zwangsehe bei der Entscheidung offenbar mehr Gewicht gehabt habe als das Recht auf Familie.

Auch in Bezug auf die EU-Richtlinie, in der es um die Ausweitung der Asylursachen gehe, hätten sich die kirchlichen Erwartungen nicht erfüllt. "Die Religionszugehörigkeit sollte als Asylursache anerkannt werden", forderte Martin. Als Beispiel nannte er christliche Flüchtlinge aus dem Irak. Ihre Abschiebung sei derzeit abzulehnen: "Der Terror hat sich inzwischen auch in den Nordirak verschoben, weshalb viele Christen auf gepackten Koffern sitzen", so Martin.

Positiv bewertete Oberkirchenrat Martin die Entscheidung zum Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge. Mit Hilfe einer Altfallregelung sollen künftig Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht bekommen, die ihren Lebensunterhalt seit mindestens sechs Jahren selbst verdienen. Auch soll es eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" geben mit der Auflage, bis zu einem bestimmten Termin Arbeit zu finden.

"Die Gesetzänderungen lassen noch viel offen", sagte Martin. So sei beispielsweise die konkrete Bleiberechts-Situation für kranke, behinderte und unbegleitete Flüchtlinge zu unklar. Hier bestehe weiter Klärungsbedarf.

(Artikel vom 14.06.2007)