Innenministerium erweitert Internet-Seiten über Scientology
Meldung kurz | epd - Landesdienst Bayern
Innenministerium erweitert Internet-Seiten über Scientology
Das bayerische Innenministerium hat die Internet-Seiten über Scientology mit aktuellen Informationen ergänzt. Die Seiten enthalten nun das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 11.11.2004 über die Rechtmäßigkeit des Verfassungsschutzes, Scientology zu beobachten, sowie eine wissenschaftliche Expertise über "Auswirkungen und Risiken unkonventioneller Psycho- und Sozialtechniken". Die Studie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass viele Verträge über Kurse der Scientology-Organisation als nichtig anzusehen sind und somit rückerstattet werden müssen. Mehr unter www.stmi.bayern.de/scientology.
(Artikel vom 09.02.2005)


