Kirchenvorstände dürfen Ersatzleute zu nicht-öffentlichen Sitzungen einbeziehen
Die Kirchenvorstände in den etwa 1.540 evangelischen Gemeinden in Bayern müssen künftig vor ihrer Arbeitsperiode grundsätzlich entscheiden, ob an ihren nicht-öffentlichen Sitzungen auch die sogenannten Ersatzleute teilnehmen können. Eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedete das Kirchenparlament der 2,6 Millionen Protestanten am Donnerstag auf seiner Tagung in Bayreuth mit großer Mehrheit. Bislang hatte es in der Praxis unterschiedliche Regelungen gegeben.
Ersatzleute sind diejenigen, die bei der Kirchenvorstandswahl nicht genügend Stimmen erhalten haben, um dem gemeindlichen Leitungsgremium anzugehören. Sie stehen dem Gremium beratend zur Verfügung, haben aber kein Stimmrecht. Die neue Regelung soll die Motivation und das Engagement Ehrenamtlicher stärken.