Bayern klagt gegen Adoption von Kindern durch Homosexuelle

Meldung kurz | epd - Landesdienst Bayern

Bayern klagt gegen Adoption von Kindern durch Homosexuelle

Der Freistaat Bayern will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare klagen. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. "Maßstab bei der Adoption darf nicht der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Partner sein, sondern muss immer das Kindeswohl sein", erklärte Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU).

Kinder dürften nicht ohne ihren ausdrücklichen Willen ein Eltern-Umfeld erhalten, das "mit dem Leitbild des Grundgesetzes und der Rolle von Mutter und Vater nicht übereinstimmt", so Stoiber. Das Kabinett habe den Rechtswissenschaftler Matthias Jestaedt von der Universität Erlangen-Nürnberg beauftragt, für den Freistaat einen Normenkontrollantrag gegen das geplante Gesetz beim Bundesverfassungsgericht einzureichen und zu vertreten.

(Artikel vom 19.04.2005)