Feiertagsschutz: Landeskirche und FPD uneins

Meldung lang | epd - Landesdienst Bayern

Feiertagsschutz: Landeskirche und FPD uneins

Kirche lehnt Lockerungen ab

Gegen Lockerungen beim Feiertagsschutz hat sich nachdrücklich die evangelische Landeskirche in Bayern ausgesprochen. Die im Feiertagsgesetz festgeschriebene Grenze von Null Uhr dürfe nicht gelockert werden, erklärte der Vizepräsident der Landessynode, Peter Seißer, nach Mitteilung der Landeskirche bei einem Gespräch mit der bayerischen FDP-Landtagsfraktion.

Damit werde ein Einfallstor geöffnet, Unterhaltungsveranstaltungen künftig immer weiter in den stillen Tag hinein auszudehnen, warnte Seißer bei einem Gespräch zwischen Vertretern der Liberalen und Mitgliedern des Landessynodalausschusses im Landeskirchenamt. Dagegen warb der FDP-Fraktionsvorsitzende, Thomas Hacker, dafür, vor "einigen der stillen Tage" noch bis drei Uhr morgens öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen zu gestatten.

Mit ihrer Forderung, den Feiertagsschutz aufzuweichen, hatten die Liberalen bereits im Frühjahr eine Diskussion ausgelöst. Nach ihren Vorstellungen sollten Diskotheken beispielsweise am Karfreitag bis in die frühen Morgen geöffnet bleiben dürfen. Dagegen wandten sich sowohl die Kirchen als auch die CSU als Koalitionspartner. Die CSU erklärte, sie werde an den bestehenden Regelungen festhalten.

(Artikel vom 16.10.2009)