Landesbischof Friedrich: Gesetzentwurf zu Autowaschanlagen grundsätzlicher Richtungswechsel
Landesbischof Friedrich: Gesetzentwurf zu Autowaschanlagen grundsätzlicher Richtungswechsel
Der bayerische evangelische Landesbischof Johannes Friedrich sieht in dem Beschluss der Staatsregierung, den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zuzulassen, einen grundsätzlichen Richtungswechsel. Durch den Gesetzentwurf könne es "Schritt für Schritt zu einer weiteren Aufweichung des Schutzes von Sonntagen und Feiertagen kommen", betonte der Bischof in einer am Freitag verbreiteten Pressemitteilung.
Früher sei es Konsens zwischen Politik und Kirche gewesen, dass es nur bei einer "gesamtgesellschaftlichen Notwendigkeit", etwa in Krankenhäusern oder bei der Feuerwehr, Ausnahmen vom Sonntagsschutz geben könne. Jetzt gehe es offensichtlich darum, einzelnen Gruppen der Gesellschaft einen Gefallen zu tun, sagte der Bischof.
Die bayerische Staatsregierung hatte ihren Gesetzentwurf - wie berichtet - damit begründet, dass die Betreiber von Autowaschanlagen in Bayern einen Wettbewerbs-Nachteil hätten. Denn in den angrenzenden Ländern Österreich, der Tschechei und dem Bundesland Thüringen können Autowaschanlagen auch an Sonntagen und Feiertagen betrieben werden.


