Bezirke müssen Folgekosten nach "anonymer Geburt" tragen
Bezirke müssen Folgekosten nach "anonymer Geburt" tragen
Die Bezirke müssen örtlichen Jugendhilfeträgern die Kosten erstatten, die nach einer "anonymen Geburt" entstehen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az. 12 BV 03.1971) entschieden. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Vorausgegangen war eine "anonyme Geburt" einer jungen Mutter in einem Krankenhaus in Sulzbach-Rosenberg im April 2001. Das neugeborene Kind war auf Bitte der Mutter in die Obhut des Modellprojekts "Moses" gegeben worden, der vom Sozialdienst katholischer Frauen betreut wird. Der Landkreis, der Träger des Krankenhauses ist, hatte dagegen geklagt, dass er die Folgekosten für die Inobhutnahme eines anonym geborenen Kindes tragen muss.


