Experten: Eigener Straftatbestand Zwangsheirat keine Hilfe für Betroffene
Wissenschaftler warnt vor "schrillen Stereotypen"
Von Gabriele Rettner-Halder (epd)
Es gibt sogenannte Kindverheiratungen und Verwandtschaftseheschließungen, bei denen zwei Familien ohne Kenntnis der Betroffenen deren Ehe vereinbaren. Es gibt Zwangsheiraten aus religiösen oder wirtschaftlichen Gründen, arrangierte Ehen, die Dorfgemeinschaften vereinbaren und sogenannte Wiegenverlöbnisse, wo Familien ihre Babys einander versprechen, bevor diese das Laufen lernen. Mit den Hintergründen von Zwangsheiraten und Möglichkeiten des Opferschutzes hat sich ein Fachgespräch der Grünen im Bayerischen Landtag befasst.
Filiz Sütçü, eine türkischstämmige Anwältin aus München, kennt solche Fälle aus der Praxis. Sie bezweifelte aber, dass ein neu zu schaffender Straftatbestand der Zwangsheirat für Betroffene eine Hilfe wäre. Mit dieser Forderung hat der Bundesrat am 12. Februar einen Gesetzentwurf beschlossen, der auf eine Initiative von Hessen und Baden-Württemberg zurückgeht. Über den Gesetzentwurf muss demnächst der Bundestag beraten. Baden-Württemberg hatte bereits 2005 im Bundesrat einen eigenen Straftatbestand für Zwangsheirat gefordert. Über den Entwurf war jedoch nicht weiter beraten worden.
Beim Grünen-Fachgespräch wurde die Frage nach gesetzlichen Defiziten eindeutig mit Nein beantwortet. Anwältin Sütçü verwies darauf, dass Nötigung bereits Eingang ins Strafrecht gefunden habe. Damit seien auch Straftaten im Rahmen von Zwangsehen erfasst. Es sei viel wichtiger, die überwiegend weiblichen Betroffenen zu stärken und mit Verantwortlichen aus dem Umkreis der Eltern ins Gespräch zu kommen. "Ich weiß, das ist eins der schwierigsten Dinge", erzählte Sütçü aus ihrer Praxis.
Betreuerinnen von der ökumenischen Beratungsstelle für Opfer von Frauenhandel "Jadwiga" können die heiklen, sehr verschiedenartigen Problemlagen dieser jungen Frauen aus Erfahrung bestätigen. Monika Cissek-Evans von "Jadwiga" erläuterte, dass Mädchen nach ihrer Flucht vor einer Zwangsheirat trotz aller Demütigungen nicht bereit seien, ihre Familien anzuzeigen. Eine Anzeige sei aber wiederum Voraussetzung für Polizeischutz, schilderte die Beraterin das Dilemma. Und wenn Mädchen über 18 Jahre alt seien, verweigerten die Jugendämter ihre Unterstützung. "Zu alt", hieße es dann.
Cissek-Evans plädierte dafür, diese ängstlichen und verwirrten Frauen - häufig genug traumatisiert und ohne Deutschkenntnisse - in einer Einrichtung unterzubringen, die pauschal oder über einen Fonds gefördert werden könnte. "Derzeit gibt es in unserem Hilfesystem keine passende Antwort auf die verschiedenen Problemlagen", bedauerte Cissek-Evans.
Über die Größenordnung von Zwangsheirat gibt es keine verlässlichen Zahlen. 230 aktenkundige Fälle zählte eine Erhebung des Berliner Senats im Jahr 2002. "Wir kommen heute bundesweit in vierstellige Zahlenbereiche hinein", so die vorsichtige Schätzung von Heiner Bielefeldt, Professor am Lehrstuhl für Menschenrechte an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er bestätigte bei dem Fachgespräch, dass es eine hohe Dunkelziffer gebe und die Zahl der Fälle eher zu- als abnehme.
Aus einer Studie von 2004 über Gewalt an Frauen wisse man, dass die Familien bei den Zwangsehen häufig mitwirkten und viele Zwangsverheiratete sich vorher nicht gekannt hätten. Bielefeldt warnte, die Diskussion mit "schrillen Stereotypen" zu versehen und sie mit dem Islam zu verknüpfen. Auch "Jadwiga" weist in ihrem Jahresbericht 2008 aus, dass die Familien der betreuten Mädchen aus der Türkei, aber genauso aus dem Kosovo, aus Marokko und Serbien kamen.
"Das hat vielmehr mit patriarchalischen Mustern zu tun", analysierte Bielefeldt. Auch ein Scheitern oder Chancenlosigkeit in unserer Gesellschaft seien bei Zwangsehen eine häufige Begleiterscheinung.
Bielefeldt, Sütçü und Cissek-Evans traten gemeinsam dafür ein, das Aufenthaltsrecht nicht zu verschärfen. Es sei nicht vertretbar, dass eine junge in Deutschland lebende Frau, die zur Zwangsverheiratung in ihre Heimat gelockt und dort ihres Passes beraubt werde, schon nach sechs Monaten ihr Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik verliere, erklärte Sütçü.
Eine "moderne Form der Sklaverei" nennt die UNO die Zwangsheirat. Die UN-Weltfrauenkonferenz verurteilte die Zwangsheirat im Jahr 2000 erstmals als Gewalt und Menschenrechtsverletzung. (0304)