Bayern muss viel nacharbeiten: UN-Konvention verlangt gleiche Rechte für Behinderte

Korrespondentenbericht | epd - Landesdienst Bayern

Bayern muss viel nacharbeiten: UN-Konvention verlangt gleiche Rechte für Behinderte

Gemeinsame Beschulung gefordert

Von Gabriele Rettner-Halder (epd)

Es klang ein wenig verzweifelt als Hans-Ulrich Pfaffmann die Kollegen am Donnerstag beschwor: "Wir müssen eine Lösung finden, die über 2013 hinaus trägt". Als Vorsitzender des Bildungsausschusses im bayerischen Landtag weiß der SPD-Politiker um den Ernst der Situation. Das Bildungswesen im Freistaat wird umgekrempelt werden müssen, um den Anforderungen der UN-Konvention zu genügen, die mehr Rechte für Behinderte auch bei der Schulbildung verlangt. Die Parlamentarier sprechen von einem Paradigmenwechsel.

Das Übereinkommen, von Deutschland im März 2009 ratifiziert, sieht für Behinderte eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen vor. In einem von allen fünf Fraktionen des Parlaments unterzeichneten Antrag wurde bei der ersten Beratung am Donnerstag festgehalten, dass die von der UN-Konvention geforderte "Inklusion" ein Bildungssystem erfordere, das sich an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen anpasst. Der Artikel 24 der Konvention sieht die gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung als Regelfall vor.

Das lateinische Wort Inklusion bedeutet Einschließung. Das ist weit mehr als Integration, wie die Abgeordneten feststellten. Dem zuständigen Kultusministerium verpassten die Parlamentarier eine schwierige Hausaufgabe. Bis zur Sommerpause soll ein Konzept für das inklusive Bildungssystem vorliegen. Georg Eisenreich (CSU) über das Mammutunternehmen: "Es muss eine Bewusstseinsänderung in der ganzen Gesellschaft stattfinden". Gehsteige abzusenken, "das reicht nicht".

Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Lehrerverbände meldete sich umgehend zu Wort. Ihr Präsident, Max Schmidt, sprach vorsichtig von "begrüßenswerten Ansätzen". Man dürfe nicht übers Ziel hinausschießen. Pädagogisches Fachpersonal, kleine Klassengrößen und Barrierefreiheit seien nur einige der zentralen Voraussetzungen.

Schmidt machte deutlich: "Mit Inklusion ist nicht die Überführung aller Schüler mit Behinderung oder Förderbedarf in die Regelschulen gemeint". Eine Abschaffung der Förderschulen gehe damit nicht einher. Den Landtagsabgeordneten war ebenfalls klar: "Die hohe Kompetenz der Förderzentren darf nicht hinten runterfallen", so Pfaffmann. (0318)

(Artikel vom 25.02.2010)