Ansbacher Amokläufer kommt in die Psychiatrie

Meldung lang | epd - Landesdienst Bayern

Ansbacher Amokläufer kommt in die Psychiatrie

Neun Jahre Jugendstrafe wegen 47-fachen Mordversuchs

Der Amokläufer von Ansbach kommt für die nächsten Jahre in psychiatrische Behandlung. Die Jugendkammer des Landgerichts Ansbach verurteilte den 19-jährigen Georg R. am Donnerstag wegen 47-fachen versuchten Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe und ordnete seine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrische Klinik an. Georg R. habe sterben und dabei als Massenmörder in die Geschichte eingehen wollen, stellte der Richter fest. (Az. 3021 Js 9471/09)

Der damals 18-jährige Abiturient wollte im September vergangenen Jahres im Ansbacher Gymnasium Carolinum wahllos Menschen töten und das Schulhaus in Brand stecken. Er warf Molotow-Cocktails in Klassenzimmer und schlug auf die fliehenden Schüler mit einem Beil ein. Zwei 15-jährige Mädchen wurden schwer verletzt, zahlreiche Schüler und Lehrer erlitten leichtere Brandwunden und Schnittverletzungen. Nach wenigen Minuten stoppte ein Polizist den Amokläufer mit Schüssen aus der Maschinenpistole.

Ziel des Amokläufers war es laut Gerichtsurteil, den eigenen Tod als blutigen Event zu inszenieren. Nur dem schnellen Eingreifen der Polizei und der Tatsache, dass der Täter keine Schusswaffe hatte, sei es zu verdanken, dass es keine Toten gab. Der Richter attestierte dem 19-Jährigen eine "schwere schizoide Persönlichkeitsstörung". So lange diese nicht erfolgreich behandelt sei, bleibe er für die Allgemeinheit gefährlich.

Entgegen der Realität habe sich Georg R. von klein auf ungerecht behandelt gefühlt, erklärte der Richter. Er habe alles auf sich bezogen, sich von allem gekränkt gefühlt und stets der Umwelt die Schuld an seiner Misere gegeben. Er habe sich in eine Außenseiterrolle hineingesteigert bei gleichzeitiger Sehnsucht nach Berühmtheit.

Der Täter zeigte während der viertägigen Verhandlung keine Gefühlsregung. Er habe seine Mitmenschen und sich selbst nicht als lebenswerte Geschöpfe betrachtet, hatte er zu Prozessbeginn zu Protokoll gegeben. Nach wie vor könne er kaum Mitleid empfinden. Die Tat gestand er ein, eine Entschuldigung bei den Opfern blieb aus. (0805)

(Artikel vom 29.04.2010)