Sozialverband VdK: Schulkinder mit Behinderungen sind benachteiligt

Meldung lang | epd - Landesdienst Bayern

Sozialverband VdK: Schulkinder mit Behinderungen sind benachteiligt

Schulkinder mit einer Behinderung sind in Bayern nach wie vor benachteiligt. "Von einer Inklusion, also einem gemeinsamen Schulbesuch von behinderten und nichtbehinderten Kindern, sind wir im Freistaat Bayern noch meilenweit entfernt", konstatierte VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in München. Einen Mitschüler mit Behinderung zu haben, sei für die meisten bayerischen Schüler "ein absolut unbekanntes Phänomen".

Einer UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zufolge müssten 80 bis 90 Prozent der Kinder mit körperlicher Behinderung oder Lernbehinderung zusammen mit nichtbehinderten Kindern unterrichtet werden. Davon sei der Freistaat noch weit entfernt. So liege die Inklusionsrate laut Kultusministerium derzeit bei 23 Prozent.

Zwar habe der bayerische Ministerrat kürzlich ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Unterrichtswesens beschlossen, der die Chancengleichheit der Schüler mit Behinderung stärken solle. Die Wahl der Schule werde jedoch darin mit dem Satz eingeschränkt: "Vorausgesetzt die notwendigen Fördermöglichkeiten sind vorhanden". Im Klartext bedeute dies: "Wenn es vor Ort kein Angebot an inklusivem Unterricht gibt, haben die Betroffenen Pech gehabt", sagte Mascher. Ein Rechtsanspruch der Eltern auf einen Schulplatz sei jedenfalls "offenbar nicht vorgesehen". (1479)

(Artikel vom 11.08.2010)