Brunner-Prozess: Hohe Haftstrafen für jugendliche Schläger

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Brunner-Prozess: Hohe Haftstrafen für jugendliche Schläger

Verteidigung kritisiert Strafmaß

Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner ist der Haupttäter Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haftstrafe verurteilt worden. Der Mitangeklagte Sebastian L. wurde vor den Landgericht München I wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren verurteilt. Die jungen Männer hatten den 50-jährigen Geschäftsmann vor knapp einem Jahr am Münchner S-Bahnhof Solln brutal zusammengeschlagen und getreten. Das Opfer starb noch am Bahnsteig.

Die beiden jungen Männer hätten sich mit ihren brutalen Schlägen an Brunner rächen wollen, weil er sich schützend vor eine Gruppe von Schülern gestellt habe. Sie mussten bei ihren mit Wucht und Aggression ausgeführten Schlägen "mit einem tödlichen Ausgang rechnen", erklärte Richter Reinhold Baier bei der Urteilsverkündung.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht nur wenig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für Markus S., der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, zehn Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Der damals 17-jährige Sebastian L. sollte zu acht Jahren Haft verurteilt werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der gesamte Prozess hatte sich über mehrere Monate hingezogen. Mehr als 50 Zeugen wurden befragt, außerdem gab es mehrere Gutachten von Psychologen und Kriminalbeamten.

Die Jugendkammer des Gerichts ließ in ihrer ausführlichen Begründung keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Zudem wurde das positive Verhalten Brunners betont: Der Manager habe die Angeklagten zunächst aufgefordert, mit den Pöbeleien gegenüber den Jugendlichen aufzuhören. Dann habe er in der S-Bahn über sein Mobiltelefon in "ruhigem sachlichen Ton" die Polizei über den drohenden Angriff informiert.

Auf dem Bahnsteig habe sich Brunner schützend vor die Schüler gestellt. Als die Angeklagten direkt auf ihn zugekommen seien, habe sich Brunner berechtigterweise mit einem Faustschlag zur Wehr gesetzt. "Brunner war der gemeinschaftlichen Attacke schutzlos ausgesetzt", so der Richter. Er sei zwar nicht direkt an den Schlägen gestorben, doch habe die Situation zu einem Trauma und dann zum Tod geführt.

Zwar habe Sebastian L. nach einiger Zeit, als Brunner schon am Boden lag, begriffen, dass "alles zu krass ist", wie er selbst später bei der Vernehmung erklärt habe. Auch habe er versucht, Markus S. zum Aufhören zu bewegen und ihn wegzuziehen. Dieses Verhalten sowie die "echte Reue", die er bei seinem Geständnis zeigte, habe sich strafmildernd ausgewirkt.

Markus S. hingegen habe "kraftvoll und stampfend" auf Brunner getreten, als dieser längst auf dem Boden lag und die Hände schützend vor den Kopf hielt. Er habe den tödlichen Ausgang der Situation "billigend in Kauf genommen". Zudem habe das Gericht kein Bedauern feststellen können. Vielmehr habe Markus S. sich während des Verfahrens noch mit der Vermarktung der Geschichte befasst. Wegen mangelnder Reife sei er nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Als Erwachsener hätte ihn eine "lebenslange Haftstrafe" erwartet, so Richter Baier.

Auf die Urteilsverkündung reagierten Markus S. und Sebastian L. mit unbewegter Miene. Die Verteidiger von Markus S., die eine Haftstrafe von unter sieben Jahren gefordert hatten, kritisierten das Urteil. Brunner habe als erster zugeschlagen, somit seien die Schläge nachvollziehbar. Auch die Verteidiger von Sebastian L., die drei Jahre Haft gefordert hatten, bezeichneten die sieben Jahre als zu "hohes Strafmaß". Zwar sei das Gericht im Wesentlichen ihrer Darstellung gefolgt, dass Sebastian den Tod Brunners "zu keinem Zeitpunkt gewollt" habe. Doch sei nicht genügend berücksichtigt worden, dass er nur "unwesentlich vorbelastet" sei und dass der Tod nicht durch die Schläge, sondern durch Herzstillstand erfolgte. Alle Verteidiger ließen offen, ob sie in Revision gehen.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das "klare und konsequente Urteil" des Landgerichts. Dominik Brunner habe in einer brisanten Lage unerschrocken geholfen und sei ein "Vorbild für Zivilcourage". Das angemessene Urteil sei ein "klares Signal, dass wir brutale Gewalt nicht dulden oder uns gar damit abfinden", erklärte Herrmann. Die Anwältin Annette von Stetten, die Brunners Eltern als Nebenkläger vertrat, erklärte, sie sei überzeugt, dass das Urteil den Eltern eine "gewisse Erleichterung" bringe. (1581)

(Artikel vom 06.09.2010)