CSU-Initiative: Girokonto auch für Sozialhilfeempfänger

Meldung kurz | epd - Landesdienst Bayern

CSU-Initiative: Girokonto auch für Sozialhilfeempfänger

Nach einer Initiative der CSU-Landtagsfraktion hat die bayerische Staatsregierung Banken und Kreditinstitute dazu aufgefordert, auch denjenigen ein Girokonto zu gewähren, die von Sozialleistungen leben oder einen Schufa-Eintrag haben. Bislang würden sich viele Sparkassen und Banken nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, sondern "auch Sozialhilfeempfängern oder Kontoinhabern kündigen, die einen Schufa-Eintrag haben", erklärte Henning Kaul, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz der CSU-Landtagsfraktion, am Freitag in München.

Kaul erinnerte daran, dass alle öffentlich-rechtlichen Bankinstitute dem so genannten Kontrahierungszwang unterliegen. Dieser Regelung zufolge müssen sie für "jedermann, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, ein Girokonto wenigstens auf Guthabenbasis führen". An die privaten Banken appellierte Kaul, die Empfehlungen vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zu befolgen. Schließlich dürfe es nicht sein, dass "die Schwachen in unserer Gesellschaft als Bankkunden zweiter Klasse diskriminiert werden", so Kaul.

(Artikel vom 18.11.2005)