Bischof Friedrich verteidigt staatliche Zahlungen an Kirchen

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Bischof Friedrich verteidigt staatliche Zahlungen an Kirchen

Der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich tritt Kritik an staatlichen Zahlungen für die Kirchen entgegen. Vom gegenwärtigen Zusammenspiel von Staat und Kirchen bei sorgfältiger Unterscheidung ihrer Rollen hätten die Bürger am meisten, schreibt Friedrich im evangelischen Monatsmagazin "chrismon" (Januar-Ausgabe). Beide nähmen Aufgaben für das Gemeinwohl wahr, die nur in guter Zusammenarbeit und mit "wohlwollender Neutralität des Staates" gegenüber den Kirchen gelingen könnten.

Die Kirche erhalte staatliche Gelder für Leistungen, die sie stellvertretend für den Staat und Gesellschaft erbringe, argumentiert der Bischof. Als Träger von Kindertagesstätten, Schulen oder Krankenhäusern werde den Kirchen vom Staat ein Teil der Kosten erstattet. Indem die Kirchen solche Aufgaben übernehmen, könne sich der Staat zahlreicher Pflichten im Sozialen und in der Bildung entledigen. Wie andere private Träger zahlten die Kirchen zwischen 15 und 20 Prozent der Kosten für Kitas, Schulen und Krankenhäuser, die ansonsten der Staat tragen müsste: "Der Staat unterstützt hier also nicht die Kirchen, sondern umgekehrt", folgert Friedrich.

Auch die direkten Staatsleistungen, die auf die Enteignung kirchlicher Güter in früheren Jahrhunderten zurückgehen, verteidigt der Bischof. Denndabei handele es sich um einen Ersatz für vom Staat eingezogenes kirchliches Eigentum. Grundlage für diese Zahlungen des Staates an die Kirchen bildeten die Staatskirchenverträge. Der FDP-Fraktionsvorsitzende in Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, hatte im Sommer eine Kürzung der Zahlungen der Länder an Kirchen gefordert und damit eine breite Diskussion entfacht.

Die Zahlungen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland betragen die Staatsleistungen für die evangelischen Landeskirchen derzeit knapp 240 Millionen Euro im Jahr, zwei Prozent der kirchlichen Einnahmen. In ähnlicher Größenordnung gibt es ebenfalls staatliche Zahlungen an katholische Bistümer. (0002)

(Artikel vom 01.01.2011)