Kritik an Zuwanderungsbeschränkung für Juden

Meldung lang | epd - Landesdienst Bayern

Kritik an Zuwanderungsbeschränkung für Juden

Die meisten Juden in Bayern kommen aus der ehemaligen Sowjetunion

Die geplanten Zuwanderungsbeschränkungen für Juden aus der ehemaligen Sowjetunion hat der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, Josef Schuster, kritisiert. Der Würzburger Internist, der dem Präsidium des Zentralrats der Juden in Deutschland angehört, bemängelte gegenüber epd am Montag vor allem die unzureichende Unterrichtung des Zentralrats durch das Bundesinnenministerium und die Eile, mit der die Länder-Innenminister noch im Dezember Neuregelungen beschlossen hätten.

Schuster bestätigte, das bislang noch keine neue Verordnung in kraft gesetzt worden sei. Unstrittig sei, dass russische Juden, die über positiv beschiedene Anträge verfügten, ohne jede Einschränkung einreisen dürften. Medienberichten zufolge soll es sich hier um etwa 27.000 Personen handeln.

Darüber hinaus sollten nach Auffassung des Zentralrats auch all diejenigen nach altem Recht behandelt werden, über deren Anträge von den deutschen Behörden noch nicht entschieden worden sei. Schuster verwies in diesem Zusammenhang auf Bearbeitungszeiten von teilweise mehreren Jahren. Auch diese Gruppe umfasst angeblich etwa 27.000 Personen.

Bei den von den Innenministern der Länder festgelegten aber bislang nicht veröffentlichten Kriterien für eine Zuwanderungsbeschränkung ab 1. Januar 2005 bemängelt Schuster, dass sie "keinerlei Überlegungen für eine Familienzusammenführung enthalten". Bayerns Innenminister Günther Beckstein bestätigte dem epd, dass Kenntnisse der deutschen Sprache, die Fähigkeit für den Lebensunterhalt selbst zu sorgen und Integrationswilligkeit in jüdische Gemeinden zu diesen Kriterien gehörten.

Schuster wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die deutschen Behörden bislang kaum von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten, bei den jüdischen Organisationen in Deutschland nachzufragen, "ob jemand tatsächlich Jude ist". Die Möglichkeit dazu bestünde sehr wohl.

Dass nur etwa die Hälfte der seit 1991 in die Bundesrepublik eingereisten Kontingent-Flüchtlinge tatsächlich in jüdischen Gemeinden aufgenommen wurden, hängt laut Schuster damit zusammen, dass nach jüdischem Religionsgesetz nur derjenige Jude sei, der eine jüdische Mutter nachweisen könne. Nach den russischen Gesetzen genüge aber ein jüdischer Vater. Dies habe dazu geführt, dass Männer mit orthodoxen Frauen und Kindern ins Land kamen, "die hier natürlich orthodox blieben". Daneben habe es auch einige wenige Missbrauchsfälle gegeben.

In Bayern gehören dem Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden derzeit 12 Mitgliedsgemeinden mit etwa 9.000 Mitgliedern an. Dazu kommt die etwa gleichgroße unabhängig organisierte Gemeinde in München. Etwa 75 bis 80 Prozent der Mitglieder sind Zuwanderer, die von den Gemeinden integriert würden, so Schuster.

Eine Neuregelung für die Zuwanderung jüdischer Bürger aus der ehemaligen Sowjetunion wird nötig, weil durch das In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes die bisherige Kontingent-Regelung außer Kraft getreten ist. Danach konnten jüdische Zuwanderer auf Grund eines Beschlusses des Bundes und der Länder aus dem Jahr 1991 praktisch ohne Beschränkung aufgenommen werden.

(Artikel vom 10.01.2005)