Innere Mission München will RTL zur Richtigstellung zwingen
Innere Mission München will RTL zur Richtigstellung zwingen
Geschäftsführer Pfarrer Bauer: Wir schöpfen alle Rechtsmittel aus
Das evangelische Sozialwerk Innere Mission München (IMM) wird alle Rechtsmittel ausschöpfen, um den Privatsender RTL zur Richtigstellung diskriminierender Behauptungen über die Arbeit in einem Münchner Pflegeheim der IMM in seinem Magazin "Extra" zu zwingen. Das hat Geschäftsführer Pfarrer Günther Bauer am Donnerstag gegenüber epd erklärt. Eine unangemeldete Untersuchung der bayerischen Heimaufsicht habe inzwischen die Haltlosigkeit der RTL-Vorwürfe, die auf Grund heimlich aufgenommenen Filmmaterials im Zimmer einer Patientin in zwei Sendungen des Magazins am 17. und 24. Januar gemacht wurden, bestätigt.
Lediglich in einem Punkte habe der RTL-Bericht auf einen Missstand hingewiesen, den man korrigieren werde: Am 4. Tag der versteckten Filmaufnahmen habe eine Pflegemitarbeiterin gegenüber der Patientin einen Umgangston angeschlagen, der "nicht akzeptabel" sei. Als Reaktion auf den Bericht der Heimaufsicht, die die Überprüfung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern vorgenommen hatte, kündigte die IMM Schulungen des Personals "in der Reflexion der Sprache im Umgang mit Pflegebedürftigen" an. Außerdem wolle man, "das Einwirken Dritter auf den Pflegeprozess noch sensibler beobachten und frühzeitig darauf reagieren".
Das gewaltgeneigte Vorgehen des Sohnes gegenüber seiner hilflosen Mutter habe erneut die Frage aufgeworfen, "was mit abhängigen pflegebedürftigen Menschen in den häuslichen vier Wändchen geschieht, insbesondere dann, wenn keine ambulanten Pflegedienste zur Unterstützung heran gezogen werden", sagte Bauer dem epd. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" der Pflegeversicherung führe gelegentlich dazu, dass stark pflegebedürftige Menschen "unter prekärsten Umständen" zu Hause gehalten werden, um der Familie eine Einnahmequelle zu erhalten. Der Pfarrer: "Aus Einzelbeobachtungen können wir das Maß des Elends nur erahnen, das unter dem Schutz des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) hier in München und andernorts tatsächlich vorhanden ist." Die stationäre Pflege unterliege dagegen der ständigen Überprüfung der Heimaufsicht.


