Datenschutzbeauftragter: DNA und Fingerabdruck sind nicht zu vergleichen

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Datenschutzbeauftragter: DNA und Fingerabdruck sind nicht zu vergleichen

Beckstein fordert erneut Ausweitung der DNA-Analyse

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter sieht keine Notwendigkeit, die DNA-Analyse einem Fingerabdruck gleichzustellen. Die Urteile des Bundesverfassungsgericht von 2000 und 2001 stellten einen "ausreichenden Rahmen für die Verbrechensbekämpfung dar", sagte Vetter bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes am Donnerstag in München. Demnach darf eine DNA-Analyse nur erfolgen, wenn es sich um eine erhebliche Straftat handelt. Außerdem müsse die Gefahr einer weiteren schweren Straftat bestehen und schließlich müsse ein Richter der Analyse zustimmen.

Nach Worten von Vetter gibt ein Fingerabdruck nur Auskunft über die Identität eines Menschen. Über einen DNA-Strang "könnten jedoch Rückschlüsse gezogen werden auf Geschlecht, Ethnie oder mögliche Krankheiten", so Vetter. Nach Meinung des Datenschützers könnten so auch Unbeteiligte ins Visier der Fahndung geraten, die zufällig am Tatort ein Haar verloren haben.

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) forderte erneut

eine Ausweitung der bisherigen Regelungen. "Wir brauchen die DNA-Analyse als Standard jeder erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei", sagte Beckstein anlässlich einer aktuellen Stunde im Landtag. Auf den DNA-Mustern würden nur Bereiche ausgewertet, die keine Erbinformationen enthielten.

Zudem sei aus Studien ersichtlich, dass Mörder und Vergewaltiger im Vorfeld eben nicht wegen erheblicher Straftaten, sondern wegen kleinerer Delikte auffällig wurden. "Jeder kann sich vorstellen, wie viele Verbrechen bis heute ungeklärt geblieben wären, wenn wir die DNA-Analyse nicht hätten", so Beckstein.

(Artikel vom 27.01.2005)