Familienministerium sieht großes Interesse am Freiwilligendienst
Familienministerium sieht großes Interesse am Freiwilligendienst
Das Bundesfamilienministerium hat Warnungen vor einem Fehlstart des neuen Bundesfreiwilligendienstes zurückgewiesen. "Das Interesse am Bundesfreiwilligendienst ist schon jetzt enorm, obwohl der richtige Schub erfahrungsgemäß erst nach den Sommerferien kommt, wenn die Studienplätze vergeben wurden", sagte Staatssekretär Josef Hecken der "Passauer Neuen Presse" (Samstagsausgabe). Der Bundesfreiwilligendienst soll vom 1. Juli an den bisherigen Zivildienst ersetzen.
Seit dem Start der Informationskampagne für den neuen Bundesfreiwilligendienst Mitte Mai meldeten sich im Schnitt 250 Freiwillige pro Woche, sagte Hecken. Außerdem hätten mehr als 14.000 Zivildienstleistende ihren Dienst über den 1. Juli hinaus freiwillig verlängert.
Befürchtungen, es könne mit dem Auslaufen des Zivildiensts zu Personalnotstand in Pflegeheimen kommen, trat der Staatssekretär energisch entgegen. "Richtig ist, dass wir mehr qualifiziertes Pflegepersonal brauchen. Falsch ist, dass durch das Ende des Zivildienstes der Pflegenotstand ausbricht", sagte Hecken.
So wie sich es jetzt abzeichne, werde es am 1. Juli keinen großen zahlenmäßigen Unterschied zwischen Zivis und den Freiwilligen in Pflegeheimen geben. Jeder einzelne Platz im Bundesfreiwilligendienst werde auf Arbeitsmarktneutralität überprüft, genauso wie das auch im Zivildienst der Fall gewesen sei: "Das bedeutet konkret: Alle wesentlichen Funktionen der Einrichtungen müssen ohne Freiwillige funktionieren wie bisher auch."
Der Bundesfreiwilligendienst, für den die Bundesregierung derzeit auf Großplakaten wirbt, unterscheidet sich vom Zivildienst darin, dass er für Männer und Frauen geöffnet und allen Altersstufen zugänglich ist. Er kann ein Jahr dauern, auch länger oder kürzer, in Intervallen und Teilzeit und in mehr Bereichen als der Zivildienst geleistet werden. Die Freiwilligen bekommen ein Taschengeld, das im Durchschnitt bei 150 bis 200 Euro liegt, dazu Kindergeld sowie - je nach Einsatzstelle - Verpflegung und Unterkunft. (1426)


