Holocaust-Leugner Bischof Williamson soll wegen Volksverhetzung 6.500 Euro Strafe zahlen

Meldung lang | epd - Landesdienst Bayern

Holocaust-Leugner Bischof Williamson soll wegen Volksverhetzung 6.500 Euro Strafe zahlen

Verteidigung kündigt Revision vor Oberlandesgericht an

Der Prozess gegen den Holocaust-Leugner und britischen Bischof Richard Williamson der erzkonservativen Pius-Bruderschaft geht auch nach der zweiten Instanz weiter. Nachdem das Landgericht Regensburg Williamson im Berufungsverfahren wiederum zu einer Geldstrafe - diesmal in Höhe von 6.500 Euro - verurteilt hatte, kündigte seine Verteidigung unmittelbar nach der Urteilsverkündigung Revision vor dem Oberlandesgericht Nürnberg an.

Die Staatsanwaltschaft, die zunächst eine deutlich höhere Geldstrafe von 12.000 Euro gefordert hatte, sieht sich dagegen durch die beiden Urteile bestätigt, dass sich der heute 71-jährige Bischof der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Williamson hatte in einem Fernsehinterview den millionenfachen Mord an Juden während des Nationalsozialismus durch Gaskammern bestritten. Er behauptete, dass 200.000 bis 300.000 Juden in Konzentrationslagern starben, "aber keiner von ihnen jedoch durch Gas in einer Gaskammer", sagte Williamsons im November 2008 einem schwedischen TV-Sender. Die Holocaust-Lüge ist in Deutschland strafbar.

Das Landgericht Regensburg milderte im Berufungsverfahren zwar die geforderte Geldstrafe deutlich auf 6.500 Euro ab. Es stellte aber zugleich fest, dass der angeklagte Williamson den Massenmord an Juden in Gaskammern öffentlich sowie bewusst in einem Fernsehinterview geleugnet und verharmlost habe. Die Äußerungen des Angeklagten hätten "friedensstörende Wirkung" und der Straftatbestand der Volksverhetzung sei erfüllt, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Eisvogel. Zehn Anzeigen gegen Williamsons seien eingegangen.

Auch habe Williamson um die mögliche Folgen gewusst. Am Ende des Interviews habe er "zwar spontan, aber ausführlich" über die Dauer von 5.47 Minuten Stellung zum Holocaust genommen. Eine Täuschung über den eigentlichen Inhalt des Interviews oder eine Fangfrage könne die Kammer nicht erkennen, wie sie die Verteidigung ins Feld geführt hatte.

Die geringere Geldstrafe basiert laut Eisvogel auf eine Neuberechnung des Einkommens Williamson, der nach seiner Abberufung als Bischof bei freier Kost und Logis in einem Wohnhaus der Pius-Brüder in London lebt und ein Taschengeld erhält. Sie bedeute keine Abänderung des ersten Schuldspruchs durch das Amtsgericht, das eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je 100 Euro verhängt hatte. Im Berufungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft dann 120 Tagessätze zu je 100 Euro verlangt. Williamson blieb wie schon zuvor den Gerichtsverhandlungen fern.

Gegen die 10.000-Euro-Geldstrafe hatten Williamson und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der erste Prozess fand im April vergangenen Jahres statt. Die Verteidigung plädierte immer wieder auf Freispruch, weil Williamson einer Veröffentlichung seines umstrittenen Interviews nicht zugestimmt habe. Sein jetziger Anwalt, Professor Edgar Weiler, kündigte erneut Einspruch gegen das Urteil an. Als Gründe nannte er eine fehlende Öffentlichkeit in Deutschland und dass sein Mandant das Interview nicht selbst ins Internet gestellt habe.

Die Aufzeichnung eines schwedischen Fernsehsenders fand im November 2008 im Priesterseminar der Pius-Brüder in Zaitzkofen bei Regensburg statt und sollte den Übertritt eines Pastors der schwedischen Staatskirche zur Pius-Bruderschaft thematisieren. Am Ende war Williamson zu seiner Haltung zum Holocaust befragt worden. Mit seinen Äußerungen hatte der Bischof im Februar 2009 für Schlagzeilen gesorgt, als der Papst bekannt gegeben hatte, die Ex-Kommunikation von Williamson und drei weiteren Bischöfen der Pius-Brüderschaft aufheben zu wollen. Über diese Passage des Interviews berichtete in Deutschland zunächst das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", kurz danach wurde eine Kurzfassung im Internet veröffentlicht. (1546)

(Artikel vom 11.07.2011)