Das Stichwort: Deutsch-Türkisches Anwerbeabkommen

Hintergrund | epd - Landesdienst Bayern

Das Stichwort: Deutsch-Türkisches Anwerbeabkommen

Mit der Anwerbung sogenannter Gastarbeiter aus dem Ausland reagierte die Bundesrepublik Deutschland in den Wirtschaftswunderjahren auf den steigenden Bedarf an Arbeitskräften. 1955 wurde das erste Anwerbeabkommen mit Italien abgeschlossen. Vor 50 Jahren, am 30. Oktober 1961, wurde das deutsch-türkische Anwerbeabkommen geschlossen. Mit einem Festakt im Auswärtigen Amt in Berlin, an dem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan teilnehmen, würdigt die Bundesregierung in der kommenden Woche das Jubiläum.

Die Arbeitsmigranten übernahmen vor allem Jobs als un- oder angelernte Arbeiter in der Landwirtschaft, auf dem Bau, in der Stahl- und Automobilindustrie sowie im Bergbau. Untergebracht wurden die Gastarbeiter anfangs in Wohnbaracken. Eine dauerhafte Einwanderung war nicht vorgesehen. Im deutsch-türkischen Anwerbeabkommen wurden eine maximale Aufenthaltsdauer von zwei Jahren und ein Rotationsprinzip festgeschrieben. Ein Familiennachzug wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Rund 800.000 türkische Gastarbeiter kamen über dieses Abkommen nach Deutschland.

Doch schon 1964 wurde die Befristung des Aufenthalts auf Druck der Wirtschaft aufgehoben. Unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Rezession und der Ölkrise erließ die Bundesregierung 1973 schließlich einen Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte. Damals lebten rund 900.000 Türken in Deutschland. In den siebziger Jahren wurde schließlich der Nachzug von Ehepartnern und Kindern aus der Türkei gestattet.

Die christlich-liberale Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) hielt noch in den 80er Jahren am Anwerbestopp fest und förderte freiwillige Rückkehrer. Heute leben knapp drei Millionen Menschen türkischer Abstammung in Deutschland. Mehr als ein Drittel von ihnen besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. (2352/)

(Artikel vom 28.10.2011)