Landessynode: Größere Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen

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Landessynode: Größere Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen

Die Landessynode hat sich grundsätzlich für eine größere Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen ausgesprochen. Patientenverfügungen seien ein mögliches Instrument, menschenwürdiges Sterben den individuellen Wünschen entsprechend zu ermöglichen, heißt es in einem Bericht des synodalen Ausschusses "Ethik in Medizin und Biotechnik". Allerdings müssten sowohl rechtliche als auch inhaltliche Fragen, wie etwa nach der Reichweite von Patientenverfügungen, noch geklärt werden. Deshalb haben die 108 Synodalen am Mittwochabend in Augsburg beschlossen, bis zum Sommer eine Stellungnahme zum Thema zu erarbeiten.

Die Synodalen beschäftigten sich ebenfalls mit dem Thema Demenz. "Auf Grund der demographischen Entwicklung droht der Kollaps der stationären Versorgung demenziell erkrankter Menschen", sagte die Münchner Dekanin Barbara Kittelberger als Vorsitzende des synodalen Ethik-Ausschusses. Als Konsequenz daraus müssten die vollstationäre Versorgung und pflegende Angehörige besser unterstützt werden.

Bei der Betreuung von Demenzkranken gehe es nach aktuellen Therapieansätzen meist darum, die vertraute Umgebung und die Gewohnheiten zu erhalten. Aus diesem Grunde müsse Kirche und Diakonie eine "Geh-Struktur" schaffen und mit ihren Hilfeleistungen zu den demenziell Erkrankten kommen. Die stark auf Ehrenamtliche setzende Hospizbewegung könne ein Vorbild für eine Bewegung zu Gunsten demenziell erkrankter Menschen sein, betonte die Ethik-Expertin.

(Artikel vom 14.04.2005)