Kirchenrechtler: Konkordatsverträge müssen überdacht werden

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Kirchenrechtler: Konkordatsverträge müssen überdacht werden

Die Konkordatsverträge zwischen Staat und Kirche müssen nach Worten des Münchner Kirchenrechtlers Stefan Korioth überdacht werden. "Das dichte Netz der Verträge zwischen Staat und Kirche muss heutigen Anforderungen angepasst werden", sagte der Professor der Universität München am Donnerstagabend bei der Veranstaltung "Hinkende Trennung zwischen Kirche und Staat" in der Stadtakademie München. Die bestehenden Gesetze seien durchaus zeitgemäß; allerdings müsse eine "verständnisvolle Fortentwicklung" in einigen Punkten erfolgen.

Problematisch seien etwa die derzeit bestehenden Konkordatsprofessuren an staatlichen Universitäten außerhalb der theologischen Fakultäten. Diese seien mit dem Prinzip der Neutralität nicht vereinbar. Der Staat könne nun entweder beschließen, mit anderen nichtchristlichen religiösen Gemeinschaften ähnliche Verträge abzuschließen. Oder er könne die Verträge insgesamt abbauen. Beides sei möglich, sofern es mit einer Gleichbehandlung aller Religionen verbunden sei. Das Bayerische Konkordat mit der katholischen Kirche und die Kirchenverträge mit der evangelischen Kirche von 1924 regeln zum Beispiel das Ernennungsrecht von Professoren an Hochschulen und den Religionsunterricht an Schulen.

Handlungsbedarf sieht der Kirchenrechtler auch bei den Staatsleistungen an die Kirchen. Diese tradierten Leistungen, die noch aus der Zeit vor der Weimarer Verfassung stammten, regeln die finanziellen Zuwendungen der Länder an die christlichen Kirchen. "Diese Gesetze und Verträge müssen abgelöst werden, was aber keine Abschaffung bedeutet, betonte Korioth. Ein ersatzsloses Streichen sei rechtlich nicht zugelassen, stattdessen sei eine Entschädigung notwendig. "Diese Entschädigung kann dem Staat teuer zu stehen kommen", sagte Korioth.

Das bestätigte auch der FDP-Landtagsfraktionsvorsitzende Thomas Hacker. "Die Ablösezahlungen könnten leicht in die Milliarden gehen", sagte Hacker und forderte weitere Diskussionen zum Thema. In der vergangenen Legislaturperiode sei im Gespräch mit den Kirchen schon einiges erreicht worden. Die schwierigen Vertragsverhältnisse müssten vorsichtig geklärt werden.

Anderer Meinung war die religionspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Ulrike Gote: "Bei einer Ablösung geht es um überschaubare Beträge, die in zehn Jahren abgebaut werden könnten." Sie erteilte zugleich eine Absage an ein laizistisches System wie in Frankreich: "Wir sind für eine wohlwollende Neutralität, in der auch Konfessionslose nicht zu kurz kommen", sagte Gote.

SPD-Landtagsvizepräsident Franz Maget erklärte, dass eine historische Begründung für die Verträge heute nicht mehr ausreiche. Ein Zuschuss für die Arbeit der Kirchen sei durchaus in Ordnung. Derzeit bekäme die evangelische Kirche in Bayern rund 21 Millionen Euro gezahlt, die katholische Kirche erhalte rund 60 Millionen Euro. Dies entspreche etwa den Mitgliederzahlen. Maget forderte eine Modernisierung der Verträge und Leistungen. Über die Höhe der staatlichen Hilfen und die einzelnen haushaltspolitischen Positionen müsse "offen und selbstbewusst" gesprochen werden.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU im Landtag, Alexander König, erklärte, er sei durchaus offen für Ablöseverhandlungen, aber aus ganz anderen Motiven. "Wir müssen an den Verträgen arbeiten, nicht weil diese nicht mehr zeitgemäß sind, sondern aus praktischen Erwägungen", sagte König. Bestehende Verpflichtungen müssten an einen Zweck gebunden sein und eine Gegenleistung definieren. (2477)

(Artikel vom 11.11.2011)